Die Inhalte des Konzeptes sind individuell
und richten sich nach ihrem Betrieb. Maßnahmen, die praktisch jedes
HACCP-Konzept enthalten sollte, sind z.B. Reinigungs/Desinfektionsmaßnahmen:
- Hygienekontrollplan
- Hygieneschulungen des Personals
- Ungezieferbekämpfungsplan
Kontrollen
und Sanktionen
Periodische Kontrollen der Lebensmittelunternehmen
durch Organe des Landeshauptmannes. Diesem muss auch Einsicht
in Aufzeichnungen gewährt werden. Werden die gesetzlich geforderten
Maßnahmen nicht eingehalten, können im Einzelfall bescheidmäßige
Maßnahmen und Vorkehrungen verfügt werden.
Es kann die Benützung von Räumen und Betriebsmitteln bescheidmäßig
untersagt oder die Behebung von Mängeln unter Setzung einer
angemessenen Frist verfügt werden. Wenn Gefahr für die Gesundheit
von Menschen droht, kann der Landeshauptmann sogar die gänzliche
oder teilweise Schließung des Betriebes, die Stilllegung von
Maschinen oder sonstige das Inverkehrbringen behindernde Maßnahmen
verfügen.
Wird ein e solche Maßnahme ohne vorhergehendes Verfahren oder
vor Erlassung eines förmlichen Bescheides getroffen, so muss
spätestens innerhalb einer Woche ein schriftlich begründeter
Bescheid erlassen werden. Geschieht dies nicht, so gilt die
getroffene Maßnahme als aufgehoben.
Wir können
in Ihrem Unternehmen folgende Kontrollmöglichkeiten anbieten:
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K.S.S. |
Killtec Standard Service
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K.D.S. |
Killtec Dokumentation Service
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K.I.D.S. |
Killtec Internet Dokumentation
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